Was ist ein ESG-Bericht?
Ein ESG-Bericht (d. h. ein Nachhaltigkeitsbericht oder nichtfinanzieller Bericht) stellt die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt (E), die Gesellschaft (S) und die Unternehmensführung (G) dar.
Der Umweltbereich umfasst unter anderem CO₂-Emissionen, Ressourcennutzung, technologische Innovationen, Abfallmanagement sowie den Einfluss auf die Biodiversität. Der soziale Bereich beinhaltet Themen wie HR-Politik, Arbeitssicherheit, Mitarbeiterentwicklung, Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften und der Branche sowie die Fähigkeit, flexibel auf sich ändernde Kundenbedürfnisse zu reagieren und hochwertige Produkte bereitzustellen. Die Unternehmensführung betrifft wiederum Aspekte wie Struktur und Managementsysteme, Geschäftsethik, Menschenrechte, Zahlungs- und operative Praktiken sowie den Dialog mit Stakeholdern.
Eine Chance für nachhaltiges Wachstum
Steigende regulatorische Anforderungen der Europäischen Union sowie Markterwartungen führen dazu, dass die ESG-Berichterstattung zu einem Instrument der Unternehmensentwicklung wird. Die Erfahrungen der Fabryka Mebli Balma SA zeigen, dass die Einführung der Berichterstattung Prozesse verbessert, das Vertrauen der Stakeholder stärkt und auf regulatorische Anforderungen (CSRD-Richtlinie) sowie Erwartungen der Stakeholder vorbereitet. Auch wenn die Berichterstattung nicht verpflichtend ist, lohnt es sich, sie freiwillig als Bestandteil einer langfristigen Strategie und als Quelle eines Wettbewerbsvorteils zu betrachten.
Zentrale Vorteile – Fakten und Zahlen
Die Erstellung von ESG-Berichten sowie die Einführung unterstützender Tools verbessert die Datenerhebung im Unternehmen. Zudem ermöglicht sie ein kontinuierliches Monitoring von ESG-Kennzahlen, was zu fundierteren Entscheidungen und einem effizienteren Management führt. Dadurch können Organisationen Wachstumschancen besser nutzen und Risiken für ihre langfristige Tätigkeit reduzieren.
Zu den wichtigsten Vorteilen der ESG-Berichterstattung gehören ein konsistenter Nachhaltigkeitsansatz, die Stärkung der Beziehungen zu Stakeholdern sowie die Reduzierung geschäftlicher Risiken. Der Prozess ermöglicht zudem ein besseres Verständnis der Auswirkungen eines Unternehmens auf sein Umfeld – sowohl sozial als auch ökologisch – und reduziert das Risiko von Sanktionen aufgrund regulatorischer Nichteinhaltung. Darüber hinaus unterstützt die Berichterstattung den Aufbau eines glaubwürdigen Images, verbessert Ratings und ermöglicht den Vergleich von Ergebnissen über die Zeit und mit anderen Unternehmen.
Erfahrung von Balma
Im Jahr 2023 hat der Vorstand der Fabryka Mebli Balma SA beschlossen, einen strategischen Ansatz für nachhaltige Entwicklung zu verfolgen. Der erste Schritt war die Analyse bestehender Initiativen und ihre Strukturierung gemäß den ISO-26000-Leitlinien. Das Ergebnis war die Erstellung des ersten Nachhaltigkeitsberichts des Unternehmens für das Jahr 2023 sowie die Entwicklung einer ESG-Strategie für 2024–2026 und der dazugehörigen Dokumentation, einschließlich Richtlinien und Verhaltenskodizes.
Im Jahr 2025 haben wir unseren zweiten ESG-Bericht veröffentlicht, unter Anwendung einer Klassifizierung gemäß der CSRD-Richtlinie und ausgewählten ESRS-Indikatoren sowie der ISO-26000-Norm. Wir haben unsere Aktivitäten in sieben ISO-26000-Kernthemen strukturiert: Organisationsführung, Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt, faire Betriebspraktiken, Verbraucherthemen sowie gesellschaftliches Engagement und Entwicklung lokaler Gemeinschaften.
Dieser Ansatz ermöglichte es uns, Prozesse, Verfahren und Aktivitäten in allen Unternehmensbereichen erneut zu analysieren. Er bestätigte zudem die Relevanz bisheriger Initiativen und unterstützte die Planung weiterer Maßnahmen mit Fokus auf zentrale Stakeholder. Wir gehen davon aus, dass sowohl die bisherigen ESG-Initiativen als auch die geplanten strategischen Maßnahmen die weitere nachhaltige Entwicklung der Organisation unterstützen werden. Sie stehen zudem im Einklang mit den Zielen der UN-Agenda 2030.
CSRD-Richtlinie – aktueller Rechtsstatus
Am 26. Februar 2026 wurde eine Änderung der CSRD-Richtlinie veröffentlicht, die am 18. März 2026 in Kraft trat. Sie führt Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein und aktualisiert den Zeitplan für die Umsetzung der Berichtspflichten.
Die Berichterstattung wird schrittweise eingeführt – zunächst für die größten Unternehmen von öffentlichem Interesse, anschließend für die größten Unternehmen und schließlich auch für ausgewählte Unternehmen außerhalb der EU mit wesentlicher Tätigkeit innerhalb der EU.
Die neuen Regelungen strukturieren den Anwendungsbereich der Richtlinie neu und passen die Berichtspflichten an die Unternehmensgröße an.
Polen – Rechtsstatus
Polen hat Zeit bis zum 19. März 2027, die Richtlinie (Artikel 1–3) umzusetzen. Das Finanzministerium hat diesen Prozess in zwei Phasen unterteilt. Das erste Gesetz, das am 13. März 2026 verabschiedet wurde, befreit bestimmte Unternehmen von der Berichtspflicht für die Jahre 2025–2026, insbesondere solche, die die Kriterien der ersten Welle nicht erfüllen. Das Inkrafttreten des zweiten Gesetzes, das die Richtlinie vollständig umsetzt, ist für den Jahreswechsel 2026/2027 geplant.
Für das Jahr 2025 (Berichterstattung 2026) wenden betroffene Unternehmen die ESRS-Standards von 2023 unter Berücksichtigung der Aktualisierung von 2024 sowie des sogenannten Quick Fix an. Parallel laufen Arbeiten zur Vereinfachung der Standards – der Entwurf wurde im November 2025 von EFRAG vorgelegt, die Verabschiedung ist für 2026 geplant.
Die Veröffentlichung delegierter Rechtsakte durch die Europäische Kommission wird gegen Ende 2026 erwartet.
Die ESG-Berichterstattung dient nicht nur der Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Auswirkungen auf das Umfeld besser zu verstehen und zu steuern. Dadurch wird eine wirksame Planung und Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien ermöglicht, während gleichzeitig Risiken minimiert und Wachstumschancen maximiert werden.