Hinweisgeberschutzrichtlinie der FM Balma SA

Die Möbelmanufaktur BALMA SA hat eine Hinweisgeberschutzrichtlinie eingeführt, die die Verfahrensweisen bei Gesetzesverstößen oder der Verletzung interner ethischer Grundsätze, die BALMA einhält, festlegt.

Meldungen von Verstößen können von Mitarbeitern und anderen in der Richtlinie genannten berechtigten Personen eingereicht werden.

Das in der Richtlinie beschriebene interne Meldeverfahren dient insbesondere der Sicherstellung:

  • einer sicheren und vertraulichen Annahme von Meldungen,
  • einer ordnungsgemäßen Bearbeitung der eingegangenen Meldungen,
  • der Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen durch autorisierte Personen,
  • der Information der Hinweisgeber über die ergriffenen Folgemaßnahmen.

Meldungen können auf folgenden Wegen eingereicht werden:

  • per E-Mail an sygnalista@balma.pl,
  • persönlich, protokolliert, bei dem Koordinator für Rechtsverstoßmeldungen.

Hinweis: Meldungen in anderer als der in der Richtlinie festgelegten Form werden nicht berücksichtigt.

Meldungen werden nicht als Grundlage für Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber dienen, weder seitens BALMA noch seitens anderer Mitarbeiter.

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