Datenschutzrichtlinie
1.
Leitinformationen
Unter Berücksichtigung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre von Personen,
die der Fabryka Mebli BALMA SA (im Folgenden "BALMA") ihre
Personaldaten anvertraut haben, darunter Personen, die unsere Dienstleistungen
in Anspruch nehmen, unsere Vertragspartner und deren Mitarbeiter sowie
Abonnenten des Balma-Newsletters, möchten wir erklären, dass wir die erworbenen
Daten in Übereinstimmung mit den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften
und unter Bedingungen verarbeiten, die deren Sicherheit gewährleisten.
Um die Transparenz der durchgeführten Verarbeitungprozessen zu
gewährleisten, stellen wir die für BALMA geltenden Regeln zum Schutz
personenbezogener Daten vor, die auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/679
des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 27. April 2016 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung von Personaldaten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine
Datenschutzverordnung, im Folgenden "DSGVO") festgelegt wurden.
2.
Datenverwalter
Der Verwalter Ihrer Personaldaten, d.h. das Subjekt, das über die Zwecke
und Mittel der Verarbeitung entscheidet, ist Fabryka Mebli BALMA SA mit Sitz in
Tarnowo Podgórne, ul. Poznańska 167 (PLZ: 62-080). In Angelegenheiten, die die
Verarbeitung der Personaldaten betreffen, können Sie sich auch per E-Mail an
uns wenden: iodo@balma.pl.
3.
Datenerwerb und Verarbeitungszweck
Fabryka Mebli BALMA S.A. ist ein Büromöbelhersteller. Bei der Verfolgung
unserer Geschäftsziele verarbeiten wir Personaldaten zu den folgenden Zwecken:
Verarbeitungszweck |
Rechtsgrundlage und Dauer der
Datenaufbewahrung: |
Berechtigtes Interesse (Artikel
6 Absatz 1 Buchstabe F DSGVO), falls zutreffend: |
Handlungen, um einen Vertrag
mit einem Klienten oder Kunden abzuschließen und diesen auszuführen. |
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b (Kunden betreffend); Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f
DSGVO |
Die Notwendigkeit der
Kontaktaufnahme mit Angestellten/Mitarbeitern von Kunden und Auftragnehmern
im Zusammenhang mit Handlungen zum Abschluss eines Vertrages oder dessen
Ausführung. |
Bearbeitung von Beschwerden,
Anträgen und Reklamationen. |
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b,
c und f DSGVO |
Die Notwendigkeit, sich mit den
Angestellten/Mitarbeitern der Kunden in Bezug auf die Bearbeitung von
Beschwerden, Anfragen und Ansprüchen in Verbindung zu setzen. |
Bestimmung, Geltendmachung und
Verteidigung von Ansprüchen. |
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f
DSGVO |
Verarbeitung von Daten der
Kunden oder Auftragnehmern und deren Angestellten/Mitarbeitern im
Zusammenhang mit der Bestimmung, Geltendmachung und Verteidigung von
Ansprüchen. |
Führung von Abrechnungen,
Buchhaltung und Finanzberichten. |
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c
DSGVO |
- |
Führung von
Marketing-Aktivitäten (auch mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel). |
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f
DSGVO |
Führung von
Marketing-Aktivitäten zur Förderung von Produkten und Dienstleistungen.
Einschließlich der Zusendung von Balma-Newslettern, die Informationen über
unsere neuesten Projekte, Events, an denen wir teilnehmen, neue Produkte und
Lösungen sowie Benachrichtigungen über interessante Beiträge in unserem Blog
enthalten. |
Datenverarbeitung innerhalb des
FM BALMA-Profils im sozialen Netzwerk Facebook. |
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f
DSGVO Die Daten werden so lange
verarbeitet, bis Sie der Verarbeitung widersprechen. |
Führung der laufenden
Korrespondenz mit den von Facebook bereitgestellten Tools, einschließlich
Messenger, und Durchführung anderer Marketing-Aktivitäten. |
Verarbeitung von Cookies. |
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f
DSGVO Der Widerspruch kann nur durch
eine Änderung der Browsereinstellungen des Endnutzers erfolgen, die das
Sammeln von Informationen mittels Cookies verhindert. |
Anpassung von Website-Inhalten
an die Bedürfnisse der Nutzer, auch zu Marketingzwecken, Optimierung der
Website-Nutzung. |
Human Resource Management -
Angestellte und Mitarbeiter. |
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a,
b, c und f DSGVO; Die 10-jährige
Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation in Bezug auf das Arbeitsverhältnis
und die Personalakten der Mitarbeiter gilt für alle Mitarbeiter, die nach dem
1. Januar 2019 eingestellt werden. Gemäß der aktuellen
Gesetzgebung, die uns zur Archivierung arbeitsrechtlicher Dokumente
verpflichtet, d.h. wir bewahren Personalakten 50 bzw. 10 Jahre lang auf. Die 10-jährige
Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation von Angelegenheiten im Zusammenhang
mit dem Arbeitsverhältnis und der Personalakte des Mitarbeiters gilt für alle
Mitarbeiter, die nach dem 1. Januar 2019 eingestellt werden. Bei Arbeitnehmern, die nach dem
31. Dezember 1998 und vor dem 1. Januar 2019 eingestellt wurden, werden die
Dokumentation des Arbeitsverhältnisses und die Personalakten des Arbeitnehmers
50 Jahre lang ab dem Datum der Beendung oder des Erlöschens des
Arbeitsverhältnisses aufbewahrt, aber in Bezug auf diejenigen der oben
genannten Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber einen Informationsbericht
gemäß Artikel 4 Absatz 6a des Sozialversicherungsgesetzes vom 13. Oktober
1998 vorlegt, wird die Frist für die Aufbewahrung der Dokumentation und der
Akten auf 10 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem dieser Bericht
vorgelegt wurde, verkürzt. Wenn die Aufbewahrungsfrist für
ausgewählte Dokumente kürzer ist, wird der Verwalter sich an diese kürzere
Frist halten. Zivilrechtliche Verträge werden
bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche aus diesen Verträgen
gespeichert. |
Verbreitung des Bildes des
Angestellten/Mitarbeiters auf der Grundlage einer urheberrechtlichen
Genehmigung. |
Fükrung von Rekrutierung |
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
und c DSGVO Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
und b DSGVO Bis zu 6 Monaten nach Beendung
des Rekrutierungsprozesses, im Falle einer erteilten Einwilligung für weitere
Rekrutierungsprozesse nicht länger als ein Jahr. |
- |
Sind die unter der Rubrik "Buchführung,
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung" angegebenen Fristen für die Aufbewahrung
von Unterlagen länger als die Fristen für die Beitreibung möglicher
Forderungen, so gelten die angegebenen längeren Fristen.
4.
Datenempfänger
Im Rahmen der durchgeführten Geschäftstätigkeit gibt
BALMA Ihre persönlichen Daten an die folgenden Subjekte weiter:
·
Subjekte, die uns
in unserem Namen bei unseren Aktivitäten unterstützen, insbesondere:
Lieferanten von externen IKT-Systemen, die unsere Aktivität unterstützen,
einschließlich Microsoft, Subjekte, die unsere Aktivität auditieren, Subjekte,
die Buchhaltungsdienstleistungen erbringen oder Subjekte, die mit BALMA im
Rahmen von Marketing-Kampagnen zusammenarbeiten, wenn diese Subjekte Daten auf
der Grundlage einer Vereinbarung mit BALMA und nur in Übereinstimmung mit
unseren Anweisungen verarbeiten werden,
·
Autorisierte
Händler und Company Stores oder an Transportunternehmen, mit denen wir
Datenschutzvereinbarungen abgeschlossen haben.
5.
Rechte in Bezug auf
die verarbeiteten Daten und die Freiwilligkeit ihrer Bereitstellung
Jede Person, deren Daten von Fabryka Mebli BALMA
verarbeitet werden, stehen folgende Rechte zu:
·
Zugang zu Ihren
Daten haben und eine Kopie davon erhalten,
·
Berichtigung
(Änderung) Ihrer Daten,
·
Löschung Ihrer
Daten,
·
Einschränkung der
Datenverarbeitung,
·
Übermittlung Ihrer Daten
- wenn die Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung die Einwilligung (Artikel 6
Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO) oder der
Vertrag (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO) ist,
·
Verarbeitung Ihrer
Personaldaten zu widersprechen - wenn die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ein
berechtigtes Interesse ist (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO).
Weitere Informationen über die Rechte der betroffenen
Personen finden Sie in den Artikeln 12-23 der DSGVO.
Darüber hinaus hat die Person, deren Daten von BALMA
verarbeitet werden, das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, d.h.
dem Präsidenten des Amtes für den Schutz von Personaldaten, einzureichen.
Mehr Informationen unter: https://uodo.gov.pl/pl/p/skargi
6.
Müssen Sie BALMA
Ihre Personaldaten mitteilen?
Die Bereitstellung der Daten ist für den Abschluss von
Verträgen und die Abrechnung der durchgeführten Tätigkeit sowie für die
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch BALMA erforderlich. Das heißt,
wenn Sie unser Angebot nutzen, unser Auftragnehmer (Lieferant) oder
Angestellter/Mitarbeiter werden möchten, müssen Sie Ihre Personaldaten bereitstellen.
Wenn Ihr Arbeitgeber oder eine andere Stelle Sie als Ansprechpartner
z.B. im Zusammenhang mit dem Abschluss/Durchführung eines Vertrages mit BALMA
angegeben hat, werden Ihre Daten in dem von dieser Stelle mitgeteilten Umfang
verarbeitet (standardmäßig sind dies Name, Vorname, Position, E-Mail-Adresse
und Telefonnummer).
Im Übrigen (insbesondere bei der Verarbeitung von Daten
durch BALMA zu Marketingzwecken) ist die Bereitstellung der Daten freiwillig.
7.
Übermittlung von
Personaldaten an Drittländer
Personaldaten werden in der Regel nicht außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums (Im Folgenden: "EWR") übertragen. In Anbetracht der
Erbringung von Dienstleistungen durch unsere Unterauftragnehmer bei der
Bereitstellung von Support für IKT-Dienste und IT-Infrastruktur kann BALMA
jedoch bestimmte Aktivitäten oder IT-Aufgaben an anerkannte Unterauftragnehmer
auslagern, die außerhalb des EWR tätig sind, was dazu führen kann, dass Ihre
Daten außerhalb des EWR übertragen werden. Gemäß der Entscheidung der
Europäischen Kommission bieten Empfängerländer außerhalb des EWR ein
angemessenes Schutzniveau für Personaldaten gemäß den EWR-Standards.
Bei Empfängern im Ländergebiet, die nicht unter den
Beschluss der Europäischen Kommission fallen, schließt der für die Verarbeitung
Verantwortliche zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus
Vereinbarungen mit den Empfängern personenbezogener Daten ab, die auf den von
der Europäischen Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der DSGVO
herausgegebenen Standardvertragsklauseln beruhen.
Ein Exemplar der Standardvertragsklauseln kann beim für
die Verarbeitung Verantwortlichen angefordert werden - seine Kontaktdaten sind
oben angegeben. Die Sicherheitsmaßnahmen, die der für die Verarbeitung
Verantwortliche für Ihre Daten anwendet, entsprechen den in Kapitel V der DSGVO
vorgesehenen Grundsätzen. Sie können weitere Informationen über die bestehenden
Sicherheitsvorkehrungen anfordern, eine Kopie dieser Sicherheitsvorkehrungen
erhalten und herausfinden, wo sie weitergegeben werden.
8.
Automatisierte
Verarbeitung von Personaldaten
Ihre Personaldaten werden nicht zum Zweck einer
automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich in Form von Profiling) in
einer Weise verwendet, dass eine solche automatisierte Verarbeitung zu einer
Entscheidung führen könnte, die rechtliche Auswirkungen hat oder in ähnlicher
Weise Auswirkungen auf Kunden, Auftragnehmer, deren Angestellte oder
Mitarbeiter sowie Angestellte oder Mitarbeiter des Verwalters oder
Stellenbewerber hat.